Dachplatten: Was bedeutet Brutto- bzw. Nettofläche?

zurück zur Liste

Was bedeutet Brutto- bzw. Nettofläche von Dachplatten?

Weshalb werden zwei Maße für eine Dachplatte angegeben?

Profilzeichnung Lichtplatte 76/18 mit Angabe Plattenmaß und Deckmaß

Die Anzahl der Dachplatten wird bestimmt durch die Quadratmeterfläche vom Dach bzw. der Fassadenverkleidung, und daraus abgeleitet wiederum von der Größe der jeweiligen Dachplatte bzw. Wandverkleidung.

Dachplatten sind immer größer als ihre tatsächliche Nutzfläche der Dachüberdeckung. Ursache dafür sind die längsseitigen, teilweise auch stirnseitigen Überlappungen, die - passfähig industriell herausgearbeitet - den großflächigen Verbund von Platten ermöglichen. Dies exakt ergäbe die Nettofläche, also abzüglich der Überlappungen jeder Dachplatte. Darum werden in unseren Artikeleinstellungen immer zwei Maße genannt, das sog. Plattenmaß (Brutto) und das Deckmaß/Nutzmaß von Dachplatten (Nettomaß). Längsseitig lassen sich die Dachplatten/Lichtplatten durch entsprechendes Übereinanderschieben an die Dachbreite oder die Fassade anpassen. Was die Gesamtlänge der Dachplatten betrifft, so ist eine durchgehende Länge von Platten immer von Vorteil. Bei Lichtplatten z.B. sind Längen bis zu 7 m (Acrylglas Lichtplatten) bzw. 8 m (PVC Lichtplatten, auch Sollux und Ondex Profilplatten sowie Polycarbonat-Lichtplatten) lagermäßig verfügbar.

Stegdoppelplatten gibt es genauso wie o.g. Lichtplatten lagermäßig im Raster von 2 bis 7 m Plattenlänge, im Zuschnitt auch in jedem Maß dazwischen.

Trapezblech, Dachpfannenprofile und Wellblech wird zentimetergenau in den vom Kunden vorgegebenen Längen produziert, wobei die Maximallänge von der Stärke des Materials und dem Blechprofil bestimmt wird. Bei Dachplatten aus Dachpfannenblech ist durch die spezielle Konfiguration vom Pfannenprofil einiges zu beachten. Wenn die oben benannten Längen nicht ausreichen, werden mehrere Dachplatten hintereinander verlegt, also mit Querüberlappung, so daß hier auch ein Überstand der Dachplatten untereinander einzurechnen ist. Dieser Überstand definiert sich v.a. aus dem Gefälle und der Wetterseite vom Dach, wobei er mindestens 20 cm betragen soll.

Einzig Doppelstegplatten lassen sich nicht durch Hintereinanderlegen mehrerer Stegplatten beliebig verlängern. All das mag etwas „kompliziert“ klingen, ist es aber nicht. Da wir durch unsere Flächenberechnungsprogramme als kostenfreie Dienstleistung im Rahmen der angebotenen Beratung Ihre Dachfläche exakt kalkulieren, also die Anzahl und Maße jeder Dachplatte bzw. Fassadenplatte, erhalten Sie preis- und damit kostenoptimiert nur die Menge an Dachplatten, die benötigt wird. Der Verschnitt, soweit er auftreten sollte (durch die zentimetergenaue Herstellung unserer Blechplatten sowie der Längenvielfalt aller Lichtplatten auf Lager), fiele als zusätzlicher Kostenfaktor also kaum ins Gewicht, berührt aber natürlich auch das Verhältnis von Brutto- zu Nettofläche am Dach bzw. einer Wandverkleidung.

zurück zur Liste

* inkl. MwSt., zzgl. Versandkosten